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Grill- und Rastplätze

Rund um die Wälder und Fluren von Heiligenzimmern erstreckt sich ein weitläufiges  Wander- und Radwegenetz. Immer wieder können Sie an verschiedenen Punkten rund um den Ort bemerkenswerte Ausblicke auf die Ortschaft selber, aber auch auf die Schwäbische Alb in der Ferne genießen. Direkt am Waldrand sind in Heiligenzimmern zwei Grill- und Rastplätze angelegt.

Schutzhütte

An der "Schutzhütte" finden Sie neben einer Grillstelle, wie der Name des Grill- und Rastplatzes schon sagt, eine offene Hütte als Unterstand bei schlechtem Wetter.

Rotebühl

Am Grill- und Rastplatz beim "Rotebühl-Parkplatz" nahe des idyllisch gelegenen Sportgeländes des SV Heiligenzimmern können Kinder auf dem angrenzenden Spielplatz verweilen.

Beide Anlagen dürfen von allen Besuchern im gleichen Maße und unentgeltlich benutzt werden. Bei der Benutzung der Grill- und Freizeitplätze ist eine vorherige Anmeldung bei der Ortschaftsverwaltung Heiligenzimmern erforderlich.

Noch ein paar Hinweise zur  Benutzung:

 

Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Verwaltung ist von jeglichen Ersatzansprüchen freigestellt. Die Benutzer haften für die von Ihnen verursachten Schäden bei den Anlagen. Entstandene Schäden sind unverzüglich der Ortschaftsverwaltung Heiligenzimmern mitzuteilen. Die Grill- und Rastplätze sind pfleglich und schonend zu benutzen und sauber zu halten. Der anfallende Abfall ist von den Benutzern mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Grillplatz und die benachbarten Grundstücke dürfen nicht verunreinigt werden.

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